Die Stromversorgung wird moderner


Am 1. Januar 2026 treten einige Neuerungen in der Stromversorgung in Kraft. Was bedeuten diese Änderungen für Sie als Kundin oder Kunde der Regio Energie Solothurn?

energie 3/2025

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz soll beschleunigt werden. Dem haben die Schweizerinnen und Schweizer mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung im Juni 2024 zugestimmt. Für die Umsetzung hat der Bundesrat zwei Verordnungspakete mit umfangreichen Massnahmen beschlossen. Das erste ist bereits in Kraft getreten, das zweite gilt ab 1. Januar 2026. Viele Massnahmen betreffen ausschliesslich interne Prozesse der Stromversorger, einige sind aber auch für Kundinnen und Kunden spürbar. Unabhängig vom zweiten Verordnungspaket gibt es weitere Änderungen. Die wichtigsten Punkte haben wir zusammengefasst.

Jahr für Jahr den Verbrauch vergleichen

Künftig werden Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch mit dem Vorjahresverbrauch sowie dem Verbrauch ähnlicher Haushalte vergleichen können. Praktische Energiespartipps helfen zusätzlich beim Stromsparen. Beides wird voraussichtlich ab Januar 2026 im Online-Kundenportal der Regio Energie Solothurn aufgeschaltet.

Quartiermarkt für Solarstrom

Mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) wird es ab 2026 möglich, Ihren produzierten Solarstrom innerhalb Ihres Quartiers oder Ihrer Gemeinde selbst zu vermarkten. Mehr dazu unter lokalerstrom.ch

Sommer- und Wintertarif statt Tag- und  Nachttarif

Mit zunehmender Anzahl Photovoltaikanlagen wird künftig mehr günstiger Strom tagsüber und im Sommer zur Verfügung stehen als in der Nacht und im Winter. Die Anzahl Stunden mit Negativpreisen an den Strommärkten nimmt im Sommer spürbar zu. Deshalb wechselt die Regio Energie Solothurn bei  der Energie per 1. Januar 2026 vom Doppeltarif zu einem saisonalen Tarif mit unterschiedlichen Preisen für die Sommer- und Wintermonate.

Was ist ein Messentgelt?

Auf Ihrer Stromrechnung erscheint ab 2026 eine neue Position: das Messentgelt. Es deckt unter anderem die Kosten für die Messung, die Datenerfassung, -übermittlung und -verarbeitung. Alle Haushalte haben ein einheitliches Messentgelt

Gebühr für Papierrechnungen

Um Ressourcen zu schonen und Kosten einzusparen, stellen wir unseren bevorzugten Rechnungsversand von Papierrechnungen auf elektronische Rechnungen um. Wie wir seit Mitte 2024 über verschiedene Kanäle orientiert haben, wird ab dem 1. Januar 2026 eine Gebühr von Fr. 2.50 pro Papierrechnung erhoben. Wir empfehlen Ihnen, noch 2025 umzusteigen und so unnötige Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen:  regioenergie.ch/rechnungsauskunft

PV-Einspeisetarife

Wir behalten das bewährte System mit fixen, separaten Photovoltaik-Einspeisetarifen für Sommer und Winter bei. So wissen Sie als Anlagebetreiber/-in im Voraus, wie hoch Ihre Entschädigung für das ganze Jahr ist. Ab 2026 gelten für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 150 kW gesetzliche Minimalvergütungen. Die Höhe der Minimalvergütung richtet sich nach der installierten Leistung der PV-Anlage und danach, ob ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.

Text: Barbara Zulliger

Haben Sie Fragen?

Unser Kundencenter steht Ihnen gerne zur Verfügung
Telefon 032 626 90 00
Mail