Rechnungsauskunft
Hier finden Sie die Dokumente zur Rechnungserklärung sowie die Rechtsmittelbelehrung.
Rechnungserklärung
Hier finden Sie wichtige Infos, Erläuterungen sowie Details zu Ihrer Rechnung der Regio Energie Solothurn.
Rechnungserklärung
Was wird in meiner Gemeinde von der Regio Energie Solothurn verrechnet?
Rechtsmittelbelehrung
Stellen Sie Unstimmigkeiten bei der Akontorechnung fest, teilen Sie uns dies innerhalb von 10 Tagen nach
Zustellung mit. Eine Beschwerde gegen die Akontorechnung kann nicht gemacht werden.
Gegen die Abrechnung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsratsausschuss der Regio Energie Solothurn Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
Auf der Rechnung können Positionen aufgelistet sein, welche die Regio Energie Solothurn im Auftrag Dritter
in Rechnung stellt. Sollte die Beschwerde eine solche Position, also eine Leistung von Dritten betreffen, so
leiten wir diese direkt an die zuständige Stelle zur Beantwortung weiter.
Die Regio Energie Solothurn weist darauf hin, dass für die Beurteilung der Höhe der Elektrizitätsnetznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife die Elektrizitätskommission des Bundes (EICom) zuständig ist. Auf Beschwerden, welche die Höhe der Elektrizitätsnetznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife betreffen, kann deshalb nicht eingetreten werden.
Weitere Infos finden Sie in dem folgenden Dokument:
Rechtsmittelbelehrung
Zahlungsmöglichkeiten
Lastschriftverfahren (LSV) und Debit Direct
Bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem per Lastschriftverfahren: Füllen Sie einfach das Formular aus und senden es unterzeichnet an die Regio Energie Solothurn, Rötistrasse 17, 4502 Solothurn.
Formular Lastschriftverfahren
eBill
Als weitere Zahlungsmöglichkeit bieten wir eBill an. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren E-Banking-Anbieter.
Wertvolle Informationen rund um eBill finden Sie zudem unter folgendem Link.
Ratenzahlungsplan vereinbaren
Möchten Sie in Raten bezahlen? Vereinbaren Sie mit uns Ihren Ratenplan.
Formular Ratenzahlung
Häufig gestellte Fragen
Sie erhalten alle zwei Monate, also sechsmal im Jahr, eine Rechnung von uns.
- Davon sind fünf Rechnungen Akontorechnungen. Diese orientieren sich an Ihrem Vorjahresverbrauch.
- Die sechste Rechnung basiert auf dem Zählerstand, den wir einmal pro Jahr ablesen. Sie bildet zugleich die Abrechnung mit der Differenz zwischen dem Betrag der Akontorechnungen und Ihrer effektiv verbrauchten Energie- und Wassermenge.
- Ausnahme Gemeinde Leuzigen: Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise mit drei Akontorechnungen und einer Abrechnung. Die Kehrichtgebühren werden im vierten Quartal verrechnet.
- Ausnahme Gemeinden Lüterkofen-Ichertswil und Lüsslingen: Die Abrechnung erfolgt quartalsweise anhand der effektiven Verbrauchswerte.